Wie funktioniert ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Blick von oben auf ein modernes Treppenhaus mit grauen Stufen und Metallgeländern. Natürliches Licht fällt durch ein Fenster ein.

Die Gesetzgebung erlaubt die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen – mit einem Nutzungsdauer-Gutachten. Bei Vorlage dieses Gutachtens in der Steuererklärung muss laut BMF-Schreiben das Finanzamt für Vermieter die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.