Wichtiger Hinweis für Steuerzahlungen

Ab dem 5. Oktober 2025 wurde im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) verpflichtend. Bitte achten Sie darauf, dass der Empfängername in Ihren Überweisungen exakt dem Namen des der Kontoinhaberin entspricht. Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden.