Mindestlohn steigt ab 2026

Ein Mann in einem grauen Anzug sitzt an einem Tisch und schreibt Notizen auf ein Blatt Papier. Nur seine Hände und der obere Teil des Tisches sind sichtbar.

Der Mindestlohn wird mit Wirkung zum 01. Januar 2026 um 1,08 Euro von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Die Mindestlohnerhöhung führt damit auch zu einer Erhöhung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 603 Euro ab dem 01. Januar 2026.