

Kanzlei
Ihre Steuerberater
in Kaiserslautern
Seit mehr als 15 Jahren beraten wir mit Begeisterung Unternehmen, Freiberufler sowie Privatpersonen mit dem Schwerpunkt Immobilien. Unser Anspruch: klassisch fundierte Steuerberatung mit digitalen Prozessen zu verbinden. Strukturiert, vorausschauend und immer auf Augenhöhe.
Steuerberater, selbst Unternehmer, Ihre perfekten Sparringspartner. Bei unternehmerischen Entscheidungen ist eine ganzheitliche Perspektive gefragt. Wir kennen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen und Gestaltungsspielräume – und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Leistungen
Digitale Lösungen
mit persönlicher Nähe.
Die digitale Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant bringt spürbare Vorteile für beide Seiten. Belege und Dokumente werden bequem online ausgetauscht, wodurch Abläufe deutlich schneller und effizienter werden.
Lernen Sie gemeinsam mit uns die Vorteile der Digitalisierung kennen: In Ihrem Unternehmen können in der Finanz- und Lohnbuchhaltung Prozesse zunehmend digitalisiert und automatisiert werden. Im privaten Bereich können steuerrelevante Unterlagen digital bereitgestellt und ausgetauscht werden.

Unternehmen & Freie Berufe
Unter Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstellen wir für Sie die laufende Buchhaltung sowie den Jahresabschluss nebst den betrieblichen Steuererklärungen. Soweit der Standard. Für uns ist Ihr Rechnungswesen aber viel mehr, nämlich der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche und nachhaltige Steuerung Ihres Unternehmens, Büros oder Praxis.

Immobilien
Eigentum verpflichtet, bietet aber auch vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie zu allen steuerlichen Entlastungs- und Optimierungsmöglichkeiten im Vorfeld von Kauf, Verkauf sowie der laufenden Vermietung und Sanierung von Immobilien.

Erben & Vermögen
Ob Nachlassplanung, Erbfolge oder Vermögensübertragung: Wir unterstützen bei steuerlich optimalen Lösungen und sorgen für Klarheit in sensiblen Fragen. Diskret, strukturiert und mit dem Blick fürs Wesentliche.
Werden Sie Teil des Teams von
Bremer & Lambrecht
Steuerberatung
News
Immer informiert.
Hier teilen wir, was uns bewegt: Neuigkeiten aus der Kanzlei, Fachbeiträge zu steuerlichen Themen und praktische Tipps für Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen. Ob Gesetzesänderung, Kanzlei-Update oder Steuerimpuls.
Mindestlohn steigt ab 2026
Der Mindestlohn wird mit Wirkung zum 01. Januar 2026 um 1,08 Euro von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Arbeitsstunde erhöht. Die Mindestlohnerhöhung führt damit auch zu einer Erhöhung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 603 Euro ab dem 01. Januar 2026.
Teamevent – Mit dem ICE nach Paris.
Ab und an ist eine kleine, gemeinsame Auszeit wichtig und diese verbrachten wir zusammen in Paris. Bei herrlichem Sonnenschein ging es zum Eifelturm, dem Arc de Triomphe, der Sacré-Cœur und der Champs-Elysees.
Wichtiger Hinweis für Steuerzahlungen
Ab dem 5. Oktober 2025 wurde im Rahmen des SEPA-Zahlungsverkehrs eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) verpflichtend. Bitte achten Sie darauf, dass der Empfängername in Ihren Überweisungen exakt dem Namen des der Kontoinhaberin entspricht. Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden.
Wie funktioniert ein Restnutzungsdauer-Gutachten?
Die Gesetzgebung erlaubt die tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen – mit einem Nutzungsdauer-Gutachten. Bei Vorlage dieses Gutachtens in der Steuererklärung muss laut BMF-Schreiben das Finanzamt für Vermieter die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.









